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Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtscha · Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Handel, Umwelt, Industrie und Technologie zwischen Österreich und Venezuela

§ 4 Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtscha

Artikel IV Artikel römisch vier

In KraftAmtlicher Text

Die Vertragsparteien beabsichtigen, die Zusammenarbeit zur Schaffung von dauerhafter und nachhaltiger Infrastruktur zu fördern. Dies soll unter Berücksichtigung der Erhaltung und des Schutzes der Umwelt und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte in den folgenden Sektoren erfolgen:

1. Luftfahrt

2. Straßenbau, z. B. Tunnel, Brücken

3. Niedrig – Kosten Wohnungsbau

4. Öffentliches Gesundheitswesen

5. Telekommunikation

6. Energiewirtschaft

7. Aufbereitung und Recycling von Feststoffabfall

8. Aufbereitung von Frischwasser und Abwasser

9. Umweltsanierung

10. Krisen- und Katastrophenmanagement

11. Saubere Technologien

12. sowie weitere Sektoren, welche von den Vertragsparteien im gegenseitigen Einvernehmen festgelegt werden.