Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Abkommen über den gegenseitigen Schutz v · Abkommen über den gegenseitigen Schutz von Verschlusssachen (Deutschland)

§ 0 Abkommen über den gegenseitigen Schutz v

In KraftAmtlicher Text

Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über den gegenseitigen Schutz von Verschlusssachen

StF: BGBl. III Nr. 54/2007

Die Österreichische Bundesregierung

und

die Regierung der Bundesrepublik Deutschland –

in der Absicht, die Sicherheit aller Verschlusssachen zu gewährleisten, die von der zuständigen Behörde oder Stelle einer Vertragspartei oder auf deren Veranlassung eingestuft und der anderen Vertragspartei über die hierfür ausdrücklich ermächtigten Behörden oder Stellen für Zwecke der öffentlichen Verwaltung oder im Rahmen staatlicher Verträge mit öffentlichen oder privaten Stellen beider Länder übermittelt wurden,

von dem Wunsch geleitet, eine Regelung über den gegenseitigen Schutz von Verschlusssachen zu schaffen, die auf alle zwischen den Vertragsparteien zu schließenden Abkommen über Zusammenarbeit und auf Verträge, die einen Austausch von Verschlusssachen mit sich bringen, Anwendung findet -

sind wie folgt übereingekommen:

Das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 13 Abs. 1 mit 1. Juni 2007 in Kraft.