AT · Abkommen über den gegenseitigen Schutz v
Abkommen über den gegenseitigen Schutz von Verschlusssachen (Deutschland)
Inhalt
- § 0
- Begriffbestimmungen
- § 1
- Vergleichbarkeit
- § 2
- Kennzeichnung
- § 3
- Innerstaatliche Maßnahmen
- § 4
- Vergabe von Verschlusssachenaufträgen an Unternehmen
- § 5
- Übermittlung von Verschlusssachen
- § 6
- Besuche
- § 7
- Konsultationen
- § 8
- Verletzung der Bestimmungen über den gegenseitigen Schutz von Verschlusssachen
- § 9
- Kosten
- § 10
- Zuständige Behörden oder Stellen
- § 11
- Verhältnis zu anderen Übereinkünften
- § 12
- Schlussbestimmungen
- § 13