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Abkommen über die wechselseitige Vertret · Abkommen über die wechselseitige Vertretung im Verfahren zur Erteilung von Visa (Ungarn)

§ 6 Abkommen über die wechselseitige Vertret

In KraftAmtlicher Text

Artikel 6

Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, nachdem die Vertragsparteien einander auf diplomatischem Weg mitgeteilt haben, dass die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für das In-Kraft-Treten des Abkommens erfüllt sind.