BTÜ-V · Bluetongue-Überwachungsverordnung
§ 10 BTÜ-VVorgangsweise bei Verdacht oder Ausbruch von Bluetongue
2. Abschnitt Überwachungsprogramm
Wird bei Tieren empfänglicher Arten ein Verdacht auf Bluetongue festgestellt oder ein Bluetongue-Ausbruch bestätigt, so ist gemäß den Bestimmungen der Bluetongue-Bekämpfungsverordnung, BGBl. II Nr. 515/2006 , vorzugehen.