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BTÜ-V · Bluetongue-Überwachungsverordnung

§ 11 BTÜ-VKosten

3. Abschnitt Schlussbestimmungen

In KraftAmtlicher Text

Die Kosten für

1. die Untersuchungen und Probennahmen gemäß den §§ 4 und 5,

2. die Anschaffung und den Betrieb der Vektorfallen gemäß § 6 Abs. 1 (Materialkosten; erforderlichenfalls auch Stromkosten),

3. die Auswertungen, Bestimmungen und Untersuchungen gemäß § 6 Abs. 2, § 8 und § 9,

sind gemäß § 7 Abs. 2 TGG vom Bund zu tragen.