BTÜ-V · Bluetongue-Überwachungsverordnung
§ 11 BTÜ-VKosten
3. Abschnitt Schlussbestimmungen
Die Kosten für
1. die Untersuchungen und Probennahmen gemäß den §§ 4 und 5,
2. die Anschaffung und den Betrieb der Vektorfallen gemäß § 6 Abs. 1 (Materialkosten; erforderlichenfalls auch Stromkosten),
3. die Auswertungen, Bestimmungen und Untersuchungen gemäß § 6 Abs. 2, § 8 und § 9,
sind gemäß § 7 Abs. 2 TGG vom Bund zu tragen.