BTÜ-V · Bluetongue-Überwachungsverordnung
§ 12 BTÜ-VPersonenbezogene Bezeichnungen
3. Abschnitt Schlussbestimmungen
Bei allen in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.
BTÜ-V · Bluetongue-Überwachungsverordnung
3. Abschnitt Schlussbestimmungen
Bei allen in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.