§ 48 Rechtshilfe im wechselseitigen rechtlichArtikel 48.
VI. TEIL. römisch sechs. TEIL. Schlußbestimmungen.
Dieser Vertrag wird ratifiziert, die Ratifikationsurkunden werden in Beograd ausgetauscht werden.
VI. TEIL. römisch sechs. TEIL. Schlußbestimmungen.
Dieser Vertrag wird ratifiziert, die Ratifikationsurkunden werden in Beograd ausgetauscht werden.