§ 34 Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen
Artikel 34
TEIL V
Schlußbestimmungen
Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden in Wien ausgetauscht.
Artikel 34
TEIL V
Schlußbestimmungen
Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden in Wien ausgetauscht.