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Installations- und Gebäudetechnik-Ausbil · Installations- und Gebäudetechnik-Ausbildungsordnung

§ 8 Installations- und Gebäudetechnik-AusbilFachzeichnen

Theoretische Prüfung

In KraftAmtlicher Text

(1) Die Prüfung hat die Anfertigung eines einfachen Rohrleitungsplans mit schematischer Darstellung von Sinnbildern des Rohrleitungsbaus zu umfassen.

(2) Die Aufgabe ist so zu stellen, dass sie in 90 Minuten durchgeführt werden kann. Die Prüfung ist nach 105 Minuten zu beenden.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2010-01-01