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Installations- und Gebäudetechnik-Ausbil · Installations- und Gebäudetechnik-Ausbildungsordnung

§ 7 Installations- und Gebäudetechnik-AusbilAngewandte Mathematik

Theoretische Prüfung

In KraftAmtlicher Text

(1) Die Prüfung hat Aufgaben aus folgenden Bereichen zu umfassen:

1. Längen- und Flächenberechnung,

2. Volums- und Masseberechnung,

3. Prozent- und Proportionsberechnung,

4. Physikalische Berechnung (Wärmedehnung, Druck, Leistung und Wirkungsgrad).

(2) Die Verwendung von Rechenbehelfen, Formeln und Tabellen ist zulässig.

(3) Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie in der Regel in 60 Minuten durchgeführt werden können. Die Prüfung ist nach 80 Minuten zu beenden.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2010-01-01