Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Praktische Modalitäten zur erleichterten · Praktische Modalitäten zur erleichterten Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 (Rumänien)

§ 0 Praktische Modalitäten zur erleichterten

In KraftAmtlicher Text

Verwaltungsvereinbarung wischen dem Bundesministerium für Inneres der Republik Österreich und dem Ministerium für Inneres und Verwaltungsreform von Rumänien über praktische Modalitäten zur erleichterten Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates vom 18. Februar 2003 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaates, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrages zuständig ist (in der Folge: Verwaltungsvereinbarung)

StF: BGBl. III Nr. 34/2008

Gemäß Art. 23 der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates vom 18. Februar 2003 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaates, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrages zuständig ist (nachfolgend: Verordnung), haben

das Bundesministerium für Inneres der Republik Österreich

das Ministerium für Inneres und Verwaltungsreform von Rumänien (im folgenden Parteien)

folgende Verwaltungsvereinbarung getroffen:

Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 9 Abs. 3 mit 26. Dezember 2007 in Kraft getreten.