§ 0 Weltpostverein – Siebentes Zusatzprotoko
Siebentes Zusatzprotokoll zur Satzung, Allgemeine Verfahrensordnung, Vertrag und Abkommen des Weltpostvereins (Bukarest 2004)
StF: BGBl. III Nr. 53/2008 (NR: GP XXIII RV 265 VV S. 41. BR: AB 7822 S. 751. )
(Anm.: wurde als eigene Rechtsvorschrift dokumentiert)
Artikel
I Die Präambel hat zu lauten:
13
Artikel
II (Neuer Artikel Ibis) Begriffsbestimmungen
14
Artikel
III Artikel 22 Vertragswerke des Vereins hat zu lauten:
14
Artikel
IV Artikel 30 Abänderung der Satzung hat zu lauten:
15
Artikel
V Artikel 31 Abänderung der Allgemeinen Verfahrensordnung, des Vertrages und der Abkommen hat zu lauten:
15
Artikel
IV Beitritt zum Zusatzprotokoll und zu den anderen Vertragswerken des Vereins
16
Artikel
VII Inkrafttreten und Geltungsdauer des Zusatzprotokolls zur Satzung des Weltpostvereins
16
(Anm.: wurde als eigene Rechtsvorschrift dokumentiert)
(Anm.: wurde als eigene Rechtsvorschrift dokumentiert)
(Anm.: wurde als eigene Rechtsvorschrift dokumentiert)
Der Nationalrat hat beschlossen:
1. Der Abschluss des gegenständlichen Vertragswerkes: Siebentes Zusatzprotokoll zur Satzung, Allgemeine Verfahrensordnung, Vertrag und Abkommen des Weltpostvereins (Bukarest 2004) wird genehmigt.
2. Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG werden diese Staatsverträge 1 dadurch kundgemacht, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, dem diesem nachgeordneten Postbüro und in der Österreichischen Post AG, Unternehmenszentrale, Postgasse 8, 1010 Wien, aufliegen.
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1 Die Vertragswerke werden auch in den Anlagen veröffentlicht.