26. Nachtrag zum Arzneibuch · 26. Nachtrag zum Arzneibuch
§ 1 26. Nachtrag zum Arzneibuch
Die in den Anlagen 1 bis 6 enthaltenen Monographien werden in das Österreichische Arzneibuch aufgenommen und in Kraft gesetzt.
26. Nachtrag zum Arzneibuch · 26. Nachtrag zum Arzneibuch
Die in den Anlagen 1 bis 6 enthaltenen Monographien werden in das Österreichische Arzneibuch aufgenommen und in Kraft gesetzt.