26. Nachtrag zum Arzneibuch · 26. Nachtrag zum Arzneibuch
§ 2 26. Nachtrag zum Arzneibuch
Die entsprechenden, bisher im Österreichischen Arzneibuch enthaltenen Monographien, die durch die in den Anlagen 1 bis 6 enthaltenen Monographien ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.