Fachinformationsverordnung 2008 · Fachinformationsverordnung 2008
§ 26 Fachinformationsverordnung 2008Inkompatibilitäten
Pharmazeutische Angaben
Die Fachinformation hat zutreffendenfalls Angaben über physikalische und chemische Inkompatibilitäten zu enthalten, die bei Mischung oder gleichzeitiger Anwendung mit anderen Arzneimitteln auftreten können, sowie außergewöhnliche Erscheinungen, die durch Kontakt mit bestimmten Materialien auftreten, zu beschreiben.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2025-01-29