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Gebrauchsinformationsverordnung 2008 · Gebrauchsinformationsverordnung 2008

§ 8 Gebrauchsinformationsverordnung 2008Wirkungsweise

In KraftAmtlicher Text

Die Gebrauchsinformation hat Angaben über die pharmazeutischtherapeutische Kategorie oder Wirkungsweise der Arzneispezialität in einer kurzen, für den Verbraucher leicht verständlichen Form zu enthalten. Diese Angaben haben sich auf Aussagen zu beschränken, die für die sachgemäße, sichere und zweckdienliche Anwendung der Arzneispezialität durch den Verbraucher erforderlich sind.