Produktionserstattungsverordnung Stärke · Produktionserstattungsverordnung Stärke 2008
§ 16 Produktionserstattungsverordnung Stärke Auszahlungsbescheid
5. Abschnitt Gewährung der Erstattung
Nach Feststellung der widmungsgemäßen Verwendung der Grunderzeugnisse ist die Produktionserstattung durch die AMA mittels Auszahlungsbescheid zu gewähren.