Beirat für Baukultur im Bundeskanzleramt · Beirat für Baukultur im Bundeskanzleramt
§ 3a Beirat für Baukultur im BundeskanzleramtBeteiligung der Länder
Die Länder werden an den Beratungen beteiligt. Sie können dafür je einen Vertreter oder eine Vertreterin zu den Sitzungen entsenden.