VWaSeilb 2009 · Wiederaufstellen einer Seilbahn – Verordnung Wiederaufstellen
§ 9 VWaSeilb 2009
3. Abschnitt Sicherheitsanalyse, Sicherheitsbericht
Zur Umsetzung des Abschnittes 6 Seilbahngesetz 2003 sind die Sicherheitsanalysen und der Sicherheitsbericht unter Beachtung jenes Standes der Technik zu erstellen, der gemäß §§ 58 Abs. 1a und 60 Abs. 3 Seilbahngesetz 2003 bei Umbauten anzuwenden ist.
Verweist auf
- VWaSeilb 2009 Art. 58