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KEM-V 2009 · Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung 2009

§ 113 KEM-V 2009Wahl mit vorangestelltem Betreiberauswahl-Präfix

Betreiberauswahl-Präfix

In KraftAmtlicher Text

Die Funktionen bei Wahl eines Betreiberauswahl-Präfixes ergeben sich gemäß einer Verpflichtung nach § 41 TKG 2003. Jedenfalls ist die Wahl einer öffentlichen Kurzrufnummer für Notrufdienste nach der Wahl eines Betreiberauswahl-Präfixes zulässig. Solche Rufe sind den entsprechenden Notrufdiensten zuzustellen.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2012-06-30