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PflAV · Pflichtablieferungsverordnung

§ 15 PflAVAblieferungs- oder Anbietungsverfahren

3. Abschnitt Sammlung und Ablieferung periodischer elektronischer Medien gemäß § 43b des Mediengesetzes

In KraftAmtlicher Text

Medieninhaber können sich zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtung gemäß § 43b Abs. 6 MedienG jedenfalls folgender Ablieferungs- oder Anbietungsverfahren bedienen:

1. Übermittlung von Zugangsdaten zu über http- oder https-Protokoll im Internet verfügbaren Medieninhalten, aufgrund derer die Österreichische Nationalbibliothek die Medieninhalte sammeln kann, oder

2. Bereitstellung der abzuliefernden Medieninhalte zur Abholung durch die Österreichische Nationalbibliothek auf einem FTP- oder sFTP-Server sowie Übermittlung der für den Zugang nötigen Daten, oder

3. Übermittlung der Medieninhalte auf CD-ROM, DVD oder einem Speichermedium mit USB-Schnittstelle.