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Vergütungen und Gebühren für die Rechtsa · Vergütungen und Gebühren für die Rechtsanwaltsprüfung, die Notariatsprüfung und die Prüfung der Gleichwertigkeit nach dem ABAG

§ 2 Vergütungen und Gebühren für die Rechtsa

In KraftAmtlicher Text

Die Mitglieder der Rechtsanwaltsprüfungskommission und der Notariatsprüfungskommission erhalten für ihre Tätigkeit bei den Prüfungen je Prüfungswerber folgende Vergütungen:

1. Für eine Teilprüfung der Notariatsprüfung oder eine Rechtsanwaltsprüfung nach Art. V Z 5 des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 21/1993 :

a) Vorsitzende, die schriftlich und mündlich prüfen,

160 Euro;

b) Vorsitzende, die nur mündlich prüfen,

93 Euro;

c) sonstige Mitglieder, die schriftlich und mündlich prüfen,

130 Euro;

d) sonstige Mitglieder, die nur mündlich prüfen,

65 Euro;

2. für eine Rechtsanwaltsprüfung, eine Eignungsprüfung nach dem EIRAG oder eine Prüfung nach § 13 ABAG:

a) Vorsitzende, die schriftlich und mündlich prüfen,

197 Euro;

b) Vorsitzende, die nur mündlich prüfen,

118 Euro;

c) sonstige Mitglieder, die schriftlich und mündlich prüfen,

167 Euro;

d) sonstige Mitglieder, die nur mündlich prüfen,

81 Euro;

3. für eine Ergänzungsprüfung nach § 12 Z 1, 2, 4 oder 5 ABAG:

a) Vorsitzende

47 Euro;

b) sonstige Mitglieder

34 Euro.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2016-07-01