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Schiedsgerichtsordnung der Börse für lan · Schiedsgerichtsordnung der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien

§ 26 Schiedsgerichtsordnung der Börse für lanBekanntmachungen

V. Allgemeine Verfahrensvorschriften römisch fünf. Allgemeine Verfahrensvorschriften

In KraftAmtlicher Text

Bekanntmachungen, die nach dieser Schiedsgerichtsordnung vorzunehmen sind, haben in den allgemein zugänglichen Eingangsräumlichkeiten und auf der Internetseite der Börse www.boersewien.at zu erfolgen.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2010-01-01