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Schiedsgerichtsordnung der Börse für lan · Schiedsgerichtsordnung der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien

§ 41 Schiedsgerichtsordnung der Börse für lanVerfahrenssprache

VI. Verfahren bis zum Schiedsspruch römisch sechs. Verfahren bis zum Schiedsspruch

In KraftAmtlicher Text

Die Verfahrenssprache des Schiedsgerichts ist deutsch. Die Parteien haben sich dieser Sprache bei allen schriftlichen Eingaben und bei mündlichen Verhandlungen zu bedienen.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2010-01-01