§ 16 Museumsordnung für das Kunsthistorische Leitlinien für die besondere Zweckbestimmung des ÖTM
2. Teil Besonderer Teil
(1) Das ÖTM ist das Bundesmuseum für die österreichische Bühnengeschichte in einem internationalen Kontext.
(2) Kernkompetenz des ÖTM sind die Zeugnisse aller theatralen Darstellungsformen von der Barockzeit bis in die Gegenwart.