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Museumsordnung für die Österreichische G · Museumsordnung für die Österreichische Galerie Belvedere

§ 14 Museumsordnung für die Österreichische GGliederung der Sammlung

2. Teil Besonderer Teil

In KraftAmtlicher Text

(1) Die Sammlung des Belvedere gliedert sich wie folgt:

1. Mittelalter;

2. Barock;

3. Klassizismus, Romantik und Biedermeier;

4. Historismus, Impressionismus, Klassische Moderne;

5. 20. Jahrhundert;

6. 21. Jahrhundert.

(2) Die Sammlung steht unbeschadet der Bestimmungen des § 4 des Bundesmuseen-Gesetzes 2002 im Eigentum des Bundes. Die Objekte der Sammlung stehen gemäß § 2 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz, BGBl. Nr. 533/1923 , unter Denkmalschutz. Erwerbungen bedürfen in Hinblick auf mögliche finanzielle Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation der wissenschaftlichen Anstalt der Zustimmung durch das Kuratorium und der Genehmigung durch die Bundesministerin/den Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur entsprechend den in der Geschäftsordnung des Kuratoriums gemäß § 10 Abs. 4 enthaltenen Bestimmungen.

(3) Eine Änderung der Gliederung der Sammlung bedarf der Zustimmung des Kuratoriums und der Genehmigung durch die Bundesministerin/den Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur.