Museumsordnung für die Österreichische G · Museumsordnung für die Österreichische Galerie Belvedere
§ 4 Museumsordnung für die Österreichische GBewahren
1. Abschnitt Rechtsform und Aufgaben
Die Sammlungsbestände gemäß § 14 werden unter Bedachtnahme auf aktuelle museologische, wissenschaftliche, logistische, sicherheitstechnische, klimatische, konservatorische und restauratorische Standards bewahrt.