Museumsordnung für das Naturhistorische · Museumsordnung für das Naturhistorische Museum
§ 16 Museumsordnung für das Naturhistorische Erweiterung der Sammlung
2. Teil Besonderer Teil
Die Sammlungstätigkeit hat die Ergänzung und Vervollständigung der Sammlungsbereiche gemäß § 14 Abs. 1 zum Ziel. Dies erfolgt unter Beachtung international anerkannter ethischer Standards für naturwissenschaftliche Einrichtungen.