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Museumsordnung für das Naturhistorische · Museumsordnung für das Naturhistorische Museum

§ 16 Museumsordnung für das Naturhistorische Erweiterung der Sammlung

2. Teil Besonderer Teil

In KraftAmtlicher Text

Die Sammlungstätigkeit hat die Ergänzung und Vervollständigung der Sammlungsbereiche gemäß § 14 Abs. 1 zum Ziel. Dies erfolgt unter Beachtung international anerkannter ethischer Standards für naturwissenschaftliche Einrichtungen.