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PMG · Postmarktgesetz

§ 45 PMGTransparenz

5. Abschnitt Postbehörden, Aufsichtsrecht

In KraftAmtlicher Text

(1) Entscheidungen der RTR-GmbH und der Post-Control-Kommission sind unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen in geeigneter Weise zu veröffentlichen.

(2) Die Regulierungsbehörde veröffentlicht unter Bedachtnahme auf § 47 Informationen, die zu einem offenen, wettbewerbsorientierten Markt beitragen.

(3) Der Tätigkeitsbericht der Rundfunk- und Telekom Regulierungs-GmbH nach § 7 KOG hat auch den Bereich der Postregulierung zu umfassen.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2011-01-01