EPG · Eingetragene Partnerschaft-Gesetz
§ 27 EPG
Aufteilung des Gebrauchsvermögens und der Ersparnisse
Die Aufteilung soll so vorgenommen werden, dass sich die Lebensbereiche beider Teile künftig möglichst wenig berühren.
EPG · Eingetragene Partnerschaft-Gesetz
Aufteilung des Gebrauchsvermögens und der Ersparnisse
Die Aufteilung soll so vorgenommen werden, dass sich die Lebensbereiche beider Teile künftig möglichst wenig berühren.