EPG · Eingetragene Partnerschaft-Gesetz
§ 35 EPGSchulden
Aufteilung des Gebrauchsvermögens und der Ersparnisse
Bezüglich der in § 24 Abs. 1 und in § 26 Abs. 1 genannten Schulden kann das Gericht bestimmen, welcher Teil im Innenverhältnis zu ihrer Zahlung verpflichtet ist.