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EPG · Eingetragene Partnerschaft-Gesetz

§ 38 EPGErlöschen des Aufteilungsanspruchs

Aufteilung des Gebrauchsvermögens und der Ersparnisse

In KraftAmtlicher Text

Der Anspruch auf Aufteilung des Gebrauchsvermögens und der Ersparnisse erlischt, wenn er nicht binnen einem Jahr nach Eintritt der Rechtskraft der Auflösung der eingetragenen Partnerschaft durch Vertrag oder Vergleich anerkannt oder gerichtlich geltend gemacht wird.