Annahme eines zusätzlichen Schutzzeichen · Annahme eines zusätzlichen Schutzzeichens (Protokoll III)
§ 5 Annahme eines zusätzlichen Schutzzeichen
Artikel 5 – Missionen unter dem Dach der Vereinten Nationen
Die Sanitätsdienste und das Seelsorgepersonal, die an Einsätzen unter dem Dach der Vereinten Nationen beteiligt sind, können mit dem Einverständnis der teilnehmenden Staaten eines der in den Artikeln 1 und 2 genannten Schutzzeichen verwenden.