BSPV · Mitwirkung am Betrieb des Bürgerserviceportals
§ 5 BSPVInformationsstruktur
Informationsaufbereitung und –übermittlung
Die Bundesministerinnen und Bundesminister haben die von der gemeinsamen Redaktion zur Verfügung gestellten Informationsstrukturen und Vorlagen für Basisinformationen, Fachinformationen und Änderungsinformationen zu verwenden.