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Einräumung von Privilegien und Immunität · Einräumung von Privilegien und Immunitäten - Annex XVIII Welt-Fremdenverkehrsorganisation

§ 0 Einräumung von Privilegien und Immunität

In KraftAmtlicher Text

Annex XVIII: Welt-Fremdenverkehrsorganisation zum Übereinkommen über die Privilegien und Immunitäten der Spezialorganisationen der Vereinten Nationen

(NR: GP XXIV RV 321 AB 438 S. 46. BR: AB 8212 S. 779. )

StF: BGBl. III Nr. 15/2010

Die Mitteilung über die Annahme des Annex XVIII wurde am 14. Jänner 2010 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Mitteilung an den Generalsekretär der Vereinten Nationen wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.