§ 1 Einräumung von Privilegien und Immunität
(Übersetzung)
Bundesministerium für europäische
und internationale Angelegenheiten
Zl. BMeiA-I9.8.19.03/0070-I.2/2009
Herr Generalsekretär,
Ich habe die Ehre, mich auf das Übereinkommen über die Privilegien und Immunitäten der Spezialorganisationen 1 , das von der Generalversammlung am 21. November 1947 angenommen wurde, zu beziehen.
In diesem Zusammenhang möchte ich Ihnen gemäß Abschnitt 43 dieses Übereinkommens namens der österreichischen Bundesregierung mitteilen, dass Österreich sich verpflichtet, die Bestimmungen dieses Übereinkommens in der Fassung des Annex XVIII auf die Welt-Fremdenverkehrsorganisation anzuwenden.
Genehmigen Sie, Herr Generalsekretär, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Botschafter Dr. Ferdinand Trauttmansdorff m.p.
Leiter des Völkerrechtsbüros
Bundesministerium für europäische und
internationale Angelegenheiten
der Republik Österreich
Wien, 22. Dezember 2009
S.E.
Herrn Ban Ki-moon
Generalsekretär der
Vereinten Nationen
New York
__________________
1 Kundgemacht in BGBl. Nr. 248/1950 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 438/1991 .
Zitiert von
- Einräumung von Privilegien und Immunität § 0
- Einräumung von Privilegien und Immunität § 0
- Einräumung von Privilegien und Immunität § 2
- Einräumung von Privilegien und Immunität § 0
- Einräumung von Privilegien und Immunität § 4
- Einräumung von Privilegien und Immunität § 0
- Einräumung von Privilegien und Immunität § 2
- Einräumung von Privilegien und Immunität § 5
- Einräumung von Privilegien und Immunität § 0
- Einräumung von Privilegien und Immunität § 0
- Einräumung von Privilegien und Immunität § 0
- Einräumung von Privilegien und Immunität § 0
- Einräumung von Privilegien und Immunität § 0
- Einräumung von Privilegien und Immunität § 2