Rechtshilfe in Strafsachen - Protokoll ( · Rechtshilfe in Strafsachen - Protokoll (USA)
§ 7 Rechtshilfe in Strafsachen - Protokoll (
Artikel 7: Kosten der Video Konferenz
Gemäß Artikel 6 Absatz 2 des EU-US Rechtshilfeabkommens wir der folgende Text als Schlusssätze des Artikels 6 des Rechtshilfevertrages 1995 angefügt:
"Sofern zwischen dem ersuchenden und dem ersuchten Staat nichts anderes vereinbart wird, trägt der ersuchende Staat die Kosten für die Einrichtung und den Betrieb der Video-Übertragung nach Artikel 20. Sonstige Kosten im Zusammenhang mit dieser Hilfestellung (einschließlich der Reisekosten der beteiligten Personen im ersuchten Staat) werden entsprechend den übrigen Bestimmungen dieses Artikels getragen."