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Rechtshilfe in Strafsachen - Protokoll ( · Rechtshilfe in Strafsachen - Protokoll (USA)

§ 8 Rechtshilfe in Strafsachen - Protokoll (

In KraftAmtlicher Text

Artikel 8: Zeitliche Geltung

Dieses Protokoll findet sowohl auf vor und nach seinem Inkrafttreten begangene Straftaten Anwendung.

Dieses Protokoll findet nicht auf Rechtshilfeersuchen Anwendung, die vor seinem Inkrafttreten gestellt wurden, es sei denn, dass Artikel 2, 6 und 7 dieses Protokolls auch auf Rechtshilfeersuchen Anwendung finden, die vor seinem Inkrafttreten gestellt wurden.