QZV Ökologie OG · Qualitätszielverordnung Ökologie Oberflächengewässer
§ 8 QZV Ökologie OGMakrophyten
1. Abschnitt Qualitätsziele für die biologischen Qualitätskomponenten
(1) Der Zustand der biologischen Qualitätskomponente Makrophyten ist in Anlage C festgelegt.
(2) Die Auswirkung der Belastungen auf die biologische Qualitätskomponente Makrophyten wird als Abweichung des Zustandes des Oberflächenwasserkörpers vom Referenzwert des jeweiligen Gewässertyps durch Indexwerte ausgedrückt.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2018-12-28