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Weltpostverein – Allgemeine Verfahrensor · Weltpostverein – Allgemeine Verfahrensordnung (Bukarest 2004)

§ 114 Weltpostverein – Allgemeine VerfahrensorSekretariat der Organe des Vereins

Artikel 114

In KraftAmtlicher Text

Das Sekretariat der Vereinsorgane wird vom Internationalen Büro unter Aufsicht des Generaldirektors wahrgenommen. Es übermittelt den Mitgliedern des betreffenden Organs und den Postverwaltungen jener Länder, die zwar nicht dessen Mitglieder sind, sich aber an den laufenden Studien beteiligen, sowie den engeren Vereinen und auf Wunsch auch den Postverwaltungen der übrigen Mitgliedsländer alle anlässlich der Tagungen veröffentlichten Unterlagen.