Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Weltpostverein – Abkommen zu den Postzah · Weltpostverein – Abkommen zu den Postzahlungsdiensten (Bukarest 2004)

§ 2 Weltpostverein – Abkommen zu den PostzahProduktbeschreibung

Artikel 2

In KraftAmtlicher Text

1. Gewöhnliche Postanweisung

1.1.

Der Auftraggeber zahlt einen Betrag am Schalter der Post ein bzw. veranlasst dessen Abhebung von seinem Konto und verlangt die Barauszahlung des Gesamtbetrages ohne Abzüge an den Empfänger.

2. Verrechnungsanweisung

2.1.

Der Auftraggeber zahlt einen Betrag am Schalter der Post ein und verlangt, dass dieser zur Gänze und ohne Abzüge auf das von einer Postverwaltung oder anderen Geldinstituten geführtes Konto der Empfängers überwiesen wird.

3. Nachnahmeanweisung

3.1.

Der Empfänger einer „Nachnahmesendung“ übergibt Gelder oder ordnet deren Abbuchung von seinem Konto an und verlangt die Auszahlung des gesamten Betrags ohne Abzüge an den Absender der „Nachnahmesendung“.