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PLH-Verordnung 2010 · Beihilfen für die private Lagerhaltung von bestimmten landwirtschaftlichen Erzeugnissen

§ 7 PLH-Verordnung 2010Kennzeichnung

2. Abschnitt Butter

In KraftAmtlicher Text

(1) Die gemäß den in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 826/2008 vorgesehenen Angaben auf der Verpackung der Butter können verschlüsselt angegeben werden (Schlüssel: Milchprobe).

(2) Die Verpflichtung zur Angabe des Einlagerungsdatums auf der Verpackung gilt nicht, wenn der Lagerhausbetreiber sich verpflichtet, ein Register zu führen, in dem die erforderlichen Angaben am Tag der Einlagerung eingetragen werden.