Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Abkommen über die polizeiliche Zusammena · Abkommen über die polizeiliche Zusammenarbeit (Kosovo)

§ 6 Abkommen über die polizeiliche ZusammenaGeheimhaltung

Artikel 6

In KraftAmtlicher Text

Für in Durchführung dieses Abkommens übermittelten Informationen unterliegen grundsätzlich dem Amtsgeheimnis. Die gemäß diesem Abkommen Informationen erhaltende Vertragspartei gewährleistet für diese zumindest eine gleichwertige Geheimhaltung wie die übermittelnde Vertragspartei.