AWEG 2010 · Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010
§ 25 AWEG 2010
7. Abschnitt
Bei allen in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.
AWEG 2010 · Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010
7. Abschnitt
Bei allen in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.