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Neuverblisterungsbetriebsordnung · Neuverblisterungsbetriebsordnung

§ 28 NeuverblisterungsbetriebsordnungBezugnahme auf Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft

6. Abschnitt Schlussbestimmungen

In KraftAmtlicher Text

Der von der Europäischen Kommission erstellte Leitfaden einer Guten Herstellungspraxis für Arzneimittel und Prüfpräparate samt Anhängen ist in Band 4 der Regelung der Arzneimittel in der Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht.