Neuverblisterungsbetriebsordnung · Neuverblisterungsbetriebsordnung
§ 28 NeuverblisterungsbetriebsordnungBezugnahme auf Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft
6. Abschnitt Schlussbestimmungen
Der von der Europäischen Kommission erstellte Leitfaden einer Guten Herstellungspraxis für Arzneimittel und Prüfpräparate samt Anhängen ist in Band 4 der Regelung der Arzneimittel in der Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht.