§ 0 Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermö
Die Änderungen auf Grund des MLI ( BGBl. III Nr. 93/2018 ) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vgl. daher die „synthetisierte“ Version des DBA Hongkong plus MLI, als Anlage 2 dokumentiert.
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
StF: BGBl. III Nr. 9/2011 (NR: GP XXIV RV 870 AB 914 S. 80. BR: AB 8396 S. 789. )
BGBl. III Nr. 308/2013 (NR: GP XXIV RV 1890 AB 1928 S. 173. BR: AB 8800 S. 814. )
BGBl. III Nr. 93/2018 (NR: GP XXV RV 1670 AB 1732 S. 190. BR: AB 9848 S. 870. )
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen,
Haben Folgendes vereinbart:
Die Mitteilungen gemäß Art. 27 Abs. 1 des Abkommens wurden jeweils am 10. Dezember 2010 abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. Jänner 2011 in Kraft getreten.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.