§ 1 Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermö
UNTER DAS ABKOMMEN FALLENDE PERSONEN
Artikel 1
Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einer Vertragspartei oder in beiden Vertragsparteien ansässig sind.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2013-07-03
UNTER DAS ABKOMMEN FALLENDE PERSONEN
Artikel 1
Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einer Vertragspartei oder in beiden Vertragsparteien ansässig sind.