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TNG 2011 · Teilzeitnutzungsgesetz 2011

§ 19 TNG 2011Inkrafttreten

8. Abschnitt Schlussbestimmungen

In KraftAmtlicher Text

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 23. Februar 2011 in Kraft. Es ist auf Teilzeitnutzungs-, Nutzungsvergünstigungs-, Tauschsystem- und Vermittlungsverträge anzuwenden, die ab diesem Zeitpunkt geschlossen werden.

(2) Das Teilzeitnutzungsgesetz, BGBl. I Nr. 32/1997 , tritt mit Ablauf des 22. Februar 2011 außer Kraft. Es ist aber weiterhin auf Teilzeitnutzungsverträge anzuwenden, die vor dem 23. Februar 2011 geschlossen wurden.

(3) § 6 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 50/2016 tritt mit 1. Juli 2016 in Kraft.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2016-07-09