AußWG 2011 · Außenwirtschaftsgesetz 2011
§ 75 AußWG 2011Anträge
8. Hauptstück Ergänzende Bestimmungen zu wirtschaftlichen Beschränkungen der Europäischen Union
Für Anträge auf Erteilung von Genehmigungen aufgrund von unmittelbar anwendbarem Recht der Europäischen Union im Sinne von § 1 Abs. 1 Z 24 lit. c gelten die §§ 52 und 53 Abs. 1 und 3.